Moin,
der wird sagen, dass die Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen einer Typpruefung unterliegen. Das gilt fuer die Ausfuehrungen der Leuchten/Scheinwerfer _und_ der Lampen darin. Mit den falschen Funzeln erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das interessiert normalerweise so schnell Niemanden, solange die Beleuchtung nicht voellig daneben ist. Die Versicherungen haben aber schnell einen Grund, nicht zahlen zu muessen :-/
Nur bei der Innenbeleuchtung von KFZ hat man Gestaltungsfreiheit, solange die Leuchten nicht direkt nach aussen strahlen. Fuer diverse Kontrollampen ist deren Farbe vorgeschrieben.
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Peter