Für die R7S Halogenlampen gibt es eine Ausnahmeregelung genau wie für die G9 gesockelten Glühlampen.
Hier reichen Exemplare mit Eniergieeffizienzklasse "C". Die sind auch nach 2016 weiterhin erlaubt.
und sparen ja immerhin 20% gegenüber der herkömmlichen Glühlampe.
So soll z.B. die 230Watt Version von Osram die 300 Watt Version ersezten und genau so hell sein.
Stimmt aber nicht, sie ist laut technischen Daten dunkler. Hier wird der Kunde mal wieder etwas "veräppelt" wie bei den meisten Sparlampen und LEDs auch wo die Kunden mit angeblichen Helligkeiten hinters Licht geführt werden!!!
Also wie geschrieben alle Halogenstäbe mit Klasse C bleiben erlaubt.
Bei den kleinsten Wattzahlen könnte es vielleicht ein Problem geben die Leuchtmittel sparsam genug zu machen.
Notfalls gibt es auch klassische Energiesparlampen mit R7S Sockel z.B von Megaman.
Die sind aber vergleichsweise riesig und geben bis maximal 150Watt Licht ab sind sogar schon dimmbar.
Gruss,
O.Pering
PS wer Energie sparen will und dennoch hochwertige beleuchtung nimmt bitte Niedervolt Halogen mit IRC-Technologie. (echte 50% Energieersparnis!) Benötigt natürlich die passende Leuchte...
- Re: Stablampen werden nicht verboten!!! Knolle_P 07.09.2009 11:12
(1)
- Re: Stablampen werden nicht verboten!!! Marcel 10.09.2009 04:51
(0)
- Re: Stablampen werden nicht verboten!!! Marcel 10.09.2009 04:51
(0)